D & O Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für „Direktors & Officers“ Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte sind immer häufiger persönlich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt also auch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Haftung gilt gegenüber dem Unternehmen oder Dritten. E-Mailanfrage zur Abgebotserstellung : Kontakt / Hilfe
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